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Wer wir sind

F steht hierbei für Frei: Frei in den Gedanken, frei in der Meinungsbildung und frei beim Abstimmen!
D steht für Demokratisch: Durch Wahlen oder Abstimmungen erreichte Ergebnisse akzeptieren!
P steht für Pluralistisch: Wir sind nicht in einem ideologischen Schraubstock eingeklemmt!

Wir Tettnanger Liberalen sind Menschen, die bereit sind, mit Tatkraft, neuen Ideen, Verantwortungsbewusstsein und starkem Willen, die Gemeinde Tettnang in den nächsten Jahren auf dem Weg in die Zukunft mitzuentwickeln.

Videokonferenz vom 07.02.2020

Nachdem die regelmäßigen Versammlungen des FDP-Ortsverbandes wegen der Corona-Beschränkungen momentan nicht stattfinden können, lud der Vorstand vergangenen Donnerstag kurzfristig zu einer Diskussion per Videokonferenz ein. Das Angebot wurde gut angenommen und es entwickelte sich eine intensive Diskussion insbesondere zu den getroffenen Corona-Maßnahmen sowie zu deren massiven Auswirkungen. Zentrale Kritik richtete sich gegen die faktische Aussetzung der demokratischen Gremien wie z. B. Ortschaftsrat und Kreistag und die Tatsache, dass der Landkreis im Augenblick von einem Krisenstab „per ordre de Landrat“ gelenkt wird. Auch in der Stadt sei durch den krankheitsbedingten Ausfall des Bürgermeisters und die Homeofficeaktion der Stadtverwaltung die Geschäftstätigkeit kurz vor dem Nullpunkt gestanden.
Erschreckendes wurde aus dem Pflegebereich berichtet. Notärzte kamen nicht oder kaum mehr und Ärzte stünden nur noch telefonisch zur Verfügung, so dass Pflegedienstleister quasi als Hilfsärzte fungieren müssen. Auch sei ausreichend Schutzkleidung Mangelware.
Kritisiert wurden die massiven Eingriffe in die grundlegenden Bürger-rechte durch z.B. Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Grenzschließungen sowie die überbordende Überwachung durch die Polizei, wie z. B. über Ostern per Zeppelin.
Es wurde angemerkt, dass derzeit erst 0,2% der Bevölkerung mit dem Virus infiziert seien und damit die Frage erlaubt sein müsse, was die Bevölkerung zu erwarten habe, wenn die Zahlen stark steigen würden. Bereits jetzt zeige sich, dass sich ein immer größer werdender Riss durch die Bevölkerung entwickle und die Verhältnismäßigkeit immer mehr hinterftragt werde.
Die Wirtschaft liege jetzt schon am Boden und dauerhafte oder langanhaltende Schäden müssten gleichermaßen als Risiko beachtet werden, wie das Virus.
Abschließendes Fazit in der Runde war: So schnell wie möglich zur Normalität zurückzukehren, bei Einhaltung der nötigen Vorsicht und der Abstandsregeln. Sinnvoller Schutz ja, unsinnige Maßnahmen nein, Demokratie wieder herstellen und dem Bürger mehr Vertrauen entgegenbringen.

Gespräch mit BGM Walter zur Energiewende

Vollständiger Bericht zum Download

Fakten zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl

Fakt 1:
Eine Abschaffung der unechten Teilortswahl hat keine Auswirkungen auf die Ortschaftsräte. Diese bleiben unangetastet und arbeiten nach wie vor eigenständig.
(Wir könnten uns sogar vorstellen, den Ortschaftsräten höhere Kompetenzen zuzugestehen.)

Die FDP ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine Abschaffung der „Unechten Teilortswahl“ mehr Vorteile als Nachteile bringt – und zwar für alle Beteiligten, das heißt sowohl für die Bürger/innen in der Stadt und in den Ortschaften als auch für die Räte.

Fakt 2:
Unbestritten führt das jetzige System dazu, dass garantiert 2 Sitze für Kau und jeweils 3 Sitze für Langnau und Tannau im Gemeinderat gesichert sind. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass 2 oder 3 Räte allein keine Entscheidungen fällen können. das kann nur das gesamte Gremium.

Fakt 3:
Die Ortsvorsteher können – unabhängig von einem Mandat und unabhängig von der Unechten Teilortswahl – grundsätzlich mit Rederecht an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen.

Fakt 4:
Die in Fakt 2 beschriebene Garantie begrenzt zugleich auch die Möglichkeit, weitere Vertreter aus den Ortschaften in den Gemeinderat zu entsenden.

Fakt 5:
Aufgrund des Auszählungsverfahrens fallen die zu vergebenden Sitze grundsätzlich an die größten Gruppierungen (z. Zt. CDU und FW). Kleinere Parteien oder Listenvereinigungen (Bürger für Bürger) haben mit der Unechten Teilortswahl in den Ortschaften somit nahezu keine Chancen, jemals Vertreter in den Gemeinderat zu entsenden.

Fakt 6:
Zieht eine in einer Ortschaft wohnende Bürgerin oder ein Bürger als Mitglied des Tettnanger Gemeinderates in den Kernort Tettnang oder als im Kernort wohnende(r) in eine Ortschaft um, dann verliert sie oder er das Amt. Grund: Die unechte Teilortswahl. Entspricht dies dem Wählerwillen?

Fakt 7:
Das jetzige komplizierte System führt zu vielen ungültigen Stimmen und Fehlstimmen. Somit wird der Wählerwille nicht klar abgebildet.

Fakt 8:
Wollen Wähler in den Ortschaften nur Kandidaten aus Ihrem Wohnbezirk wählen, können sie maximal 6 bzw. 9 Stimmen vergeben und müssen die restlichen Stimmen verfallen lassen (Fehlstimmen?), was klar eine Einschränkung des Wählerwillens darstellt.
In der Kernstadt dagegen können die Wähler grundsätzlich alle 22 Stimmen an die 15 Kandidaten aus der Kernstadt vergeben.

Fakt 9:
Die Ortsvorsteher und die Ortschaftsräte werden bei einer Abschaffung der Unechten Teoilortswahl in ihrer Wirkung gestärkt. Es liegt am Bürgersinn und am Engagement in den Teilorten, ob die Anliegen von dort in der Gesamtgemeinde auch Gehör finden. Diese Aufgabe erledigen eine engagierte Bürgerschaft, ein gewillter Ortschaftsrat, die Ortsvorsteher sowie die auch weiterhin mit Sicherheit auch aus den Ortschaften kommenden Gemeinderäte sehr gut. Insofern trägt eine Abschaffung der Unechten Teilortswahl auch zur Stärkung der Ortschaftsräte bei!

Fakt 10:
Eine Abschaffung der Unechten Teilortswahl kann nach der zweiten Wahlperiode auch wieder rückgängig gemacht werden (sollte sie sich nicht bewähren).

Fakt 11:
Die Entscheidung über Beibehaltung oder Abschaffung ist eine Angelegenheit, die die gesamte Gemeinde betrifft und nicht nur die Ortschaften. Auch in der Kernstadt werden die Wählerinnen und Wähler durch das komplizierte System verunsichert.

Fakt 12:
Die Kandidatensuche – und zwar insbesondere in den Ortschaften – wird unseres Erachtens für alle Gruppierungen deutlich erleichtert. Eine Kandidatur ohne jegliche Aussicht auf ein Mandat ist nicht besonders zugkräftig.

Fazit:
Die Abwägung der Fakten spricht unseres Erachtens klar für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Das Wahlsystem ist ein Relikt aus der Zeit der Gemeindereform. Seit 1972 – dem Jahr der Gemeindereform – sind 47 Jahre(!) vergangen.

Eine Abschaffung der Unechten Teilortswahl bedeutet eine erhebliche Vereinfachung des Wahlsystems und ist ein Schritt zu mehr Demokratie in unserer Gesamtgemeinde.

Die Ortschaften Tannau, Langnau und Kau sind längst integriert und Bestandteile der Gemeinde Tettnang, zumindest für die FDP!

Info zum Volksbegehren Artenschutz

Vollständige Pressemitteilung zum Download

Mitgliederversammlung zur Energiewende

Vollständige Pressemeldung zum Download

Vorstand FDP OV Tettnang 2019-2021

Von Links nach rechts: Gerhard Brugger, Kreisvorsitzender Wetzel, Christof Ronge, Dogan Cimen, Klaus Hoher(MdL), Manfred Bobeck, Manfred Moosmann, Manfred Brugger

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